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Altersteilzeitkonten

ALTESI arbeitet zur Erfüllung der Verpflichtungen des Arbeitgebers bei Altersteilzeit. Als Treuhänder sichert ALTESI dabei Arbeitnehmer, die nach dem Blockmodell bei verringertem Einkommen in Vollzeit arbeiten. Wird ihr Arbeitgeber in dieser oder in der arbeitsfreien Zeit insolvent, schützt ALTESI die Arbeitnehmer davor, dass der Arbeitgeber in der Freistellungszeit das Gehalt nicht mehr zahlt.

Der Gesetzgeber verpflichtet den Arbeitgeber, Arbeitnehmeranwartschaften aus Altersteilzeitmodellen gegen eine mögliche Insolvenz abzusichern. Dieser Pflicht tut man am wirtschaftlich sinnvollsten Genüge durch die Einschaltung eines externen Treuhänders, weil anderenfalls die Gefahr besteht, dass ein Insolvenzverwalter die bereitstehenden Sicherheiten zu vereinnahmen sucht. Leidtragende einer Auseinandersetzung über das Zugriffsrecht auf Sicherheiten, die die Wertguthaben der Arbeitnehmer absichern, sind dann immer diejenigen, die am wenigsten dafür können: die Arbeitnehmer. Der Arbeitgeber ist daher gesetzlich verpflichtet, entweder entsprechendes Vermögen (zum Beispiel Geld oder Wertpapiere) für den Arbeitnehmer anzusparen oder das Ausfallrisiko durch eine entsprechende Bürgschaft eines Dritten abzusichern. Das angesparte Vermögen ebenso wie die Bürgschaft dürfen nicht Eigentum des Unternehmens sein, weil sie sonst in die Insolvenzmasse fielen und dem Arbeitnehmer kaum etwas verbliebe. Daher hält ALTESI als Treuhänder das Sicherungsvermögen oder die Bürgschaft unmittelbar für die betreffenden Arbeitnehmer. Der Arbeitgeber kommt durch die Bestellung des Treuhänders seiner Verantwortung nach, einerseits die Ansprüche der Arbeitnehmer zu sichern und ihnen andererseits eine regelmäßige - und im Falle der ALTESI externe und den Arbeitnehmern verpflichtete - Kontrolle ihrer Wertguthaben zu verschaffen.

ALTESI gewährleistet, dass die angesparten Wertguthaben jederzeit nachvollziehbar sind. Mit dem vermögensverwaltenden Institut, meist einer Bank, oder dem Bürgschaftsgeber, meist einer Versicherung, regelt ALTESI die Sicherheitenverwaltung und sorgt dafür, dass die Deckungshöhe jederzeit ausreicht und die Arbeitnehmer einen sicheren Anspruch auf das Vermögen oder die Bürgschaften erhalten. Der Arbeitgeber meldet regelmäßig die erarbeiteten Altersteilzeitansprüche an den Treuhänder. ALTESI prüft dies gemeinsam mit den Arbeitnehmern und kontrolliert, dass der Arbeitgeber eine Bürgschaft oder Vermögen in entsprechender Höhe hinterlegt hat. ALTESI sorgt so nicht nur für Transparenz der Wertguthaben sondern auch für den Schutz der Daten vor den Wirren einer möglichen Insolvenz. Die Arbeitnehmer haben so die Möglichkeit, ihre Ansprüche jederzeit durch ALTESI belegen und geltend machen zu lassen. ALTESI sorgt dann dafür, dass die Arbeitnehmer die ihnen zustehenden Summen unverzüglich ausgezahlt erhalten. Die Kosten des Treuhänders trägt regelmäßig der Bürgschaftsgeber. Auf den Arbeitnehmer selbst kommen keine Kosten zu. Insoweit ist das ALTESI-Bürgschaftsmodell von allen Absicherungsmodellen für Altersteilzeitguthaben das preiswerteste und liquiditätsschonendste.

ALTESI berät Sie gern zu allen Themen der Altersteilzeit. Für rechtliche Fragen stehen Ihnen darüber hinaus die Rechtsanwälte von Himmelsbach, Achsnick & Kollegen jederzeit gern zur Verfügung.